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Mit einem Kfz-Schadensgutachten welches von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wurde, konnte der unverschuldete Unfallschaden am Fahrzeug meines Kunden beglichen werden!
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Unverschuldeter Seitenschaden. Auch hier konnte ich meinem Kunden helfen, seine Ansprüche geltend zu machen.