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Mit einem Kfz-Schadensgutachten welches von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wurde, konnte der unverschuldete Unfallschaden am Fahrzeug meines Kunden beglichen werden!

 

Unverschuldeter Seitenschaden. Auch hier konnte ich meinem Kunden helfen, seine Ansprüche geltend zu machen.

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